Bayer Gynäkologie Award 2012

Der Bayer Gynäkologie Award, ehemals Bayer Schering Pharma Preis, unter dem Patronat der gynécologie suisse SGGG, wird jährlich an junge Gynäkologinnen und Gynäkologen verliehen.

Bayer HealthCare Pharmaceuticals stellt im Rahmen der wissenschaftlichen und finanziellen Förderung jedes Jahr einen Preis von CHF 20’000.
- zur Prämierung wertvoller Arbeiten auf dem Gebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe zur Verfügung.

 

Teilnahmebedingungen:

Zugelassen sind Bewerber / Bewerberinnen (Erstautoren), die zur Zeit der Einreichung Ihrer Arbeit an einer Schweizer Klinik tätig sind und das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Der / die direkte Vorgesetzte muss im Begleitschreiben eindeutig beschreiben, welche Funktion der Erstautor bei der Durchführung der eingereichten Arbeit hatte.

 

Die Arbeiten sind bis zum 31. März 2012 einzureichen an:

gynécologie suisse SGGG
Prof. David Stucki
Clinique Générale
Rue Hans-Geiler 6
CH-1700 Fribourg

 

1.) Eingereicht werden können innovative, unveröffentlichte klinische und/oder experimentelle Arbeiten aus den Gebieten der Gynäkologie und Geburtshilfe.

 

2.) An der selben Arbeit dürfen sich höchstens 5 Autoren / Autorinnen beteiligen.

 

3.) Der Bayer Gynäkologie Award darf nicht mehrfach an denselben Autor / an dieselben Autoren verliehen werden.

 

4.) Das Urheberrecht bleibt dem Autor / der Autorin erhalten. Die Veröffentlichung der Arbeiten darf jedoch erst nach der Preisverleihung erfolgen.

 

5.) Die Arbeiten, die nicht mehr als 40 Seiten umfassen dürfen, sind in fünffacher Anfertigung mit einem Curriculum Vitae und einer ausführlichen Beschreibung der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit bis zum 31. März 2012 der gynécologie suisse SGGG einzureichen, die sie an das Preisrichterkollegium weiterleitet.

 

6.) Der Vorstand der gynécologie suisse SGGG bestimmt in Übereinkunft mit Bayer HealthCare Pharmaceuticals die Mitglieder des fünfköpfigen Preisrichterkollegiums.

 

7.) Das Preisrichterkollegium kann im Einvernehmen mit Bayer HealthCare Pharmaceuticals zur Beurteilung der Arbeiten Experten hinzuziehen. 

 

8.) Die Prämierung der Arbeiten und die Verteilung der Preissumme erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges durch das Preisrichterkollegium. Dem Preisrichter­kollegium steht darüber hinaus das Recht zu, den Preis gegebenenfalls zu teilen und mehreren Bewerbern zuzuerkennen. Sofern die eingereichten Arbeiten den Anforderungen nicht genügen, kann auf eine Preisverleihung verzichtet werden.

 

9.) Sofern nicht mindestens 5 Arbeiten eingereicht werden, kann das Preisrichter­kollegium, im Einvernehmen mit dem Vorstand der gynécologie suisse SGGG und der Bayer HealthCare Pharmaceuticals von einer Beurteilung der Arbeiten Abstand nehmen. 

 

10.) Die Preisverleihung erfolgt anlässlich des Jahreskongresses der gynécologie suisse SGGG am Gesellschaftsabend, Freitag 29. Juni 2012 in Interlaken.

 

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