Preis-Reglement Arbeitsgruppe für humanitäre Aktionen AGHA
- Der Preis für humanitäre Projekte von CHF 5000.-, der von der gynécologie suisse SGGG vergeben wird, soll humanitäre Aktionen und Projekte ihrer Mitglieder fördern und unterstützen. Er wird jährlich anlässlich des Jahreskongresses vergeben.
- Der Preis wird ausschliesslich an Mitglieder von gynécologie suisse SGGG vergeben, die im eingereichten Projekt aktiv und massgeblich involviert sind. Das Projekt muss humanitären Charakter haben und insbesondere Frauen im gynäkologischen und geburtshilflichen Bereich in Entwicklungsländern oder während humanitären Krisen unterstützen. Projekte mit persönlichen Interessen der Projektleiter oder Interessen weiterer Institutionen (Bsp. Pharmaindustrie, Sponsoren) werden ausgeschlossen.
- Die Projekteinreichung erfolgt über das offizielle, online geschaltete Anmeldeformular der Kongressorganisation. Dies muss fristgerecht erfolgen und den formalen und inhaltlichen Bedingungen entsprechen (Projektbeschreibung max. 2000 Zeichen, max. 4 Bilder).
- Diejenigen Projekte werden bevorzugt, welche: 1. die materiellen und kulturellen Ressourcen des jeweiligen Landes berücksichtigen, 2. die Dauerhaftigkeit des Projektes und deren Fortsetzung auch nach Abschluss des initialen Projektes zum Ziel haben und 3. die Ausbildung der lokalen Berufsleute im medizinischen Sektor fördern.
- Der Preis geht vollumfänglich an die Projektleiterin oder den Projektleiter zur ausschliesslichen Unterstützung und Nutzung des Projektes. Er darf insbesondere weder persönlich noch von der Preisträgerin oder vom Preisträger für nicht in direktem Bezug mit dem unterstützten Projekt stehende Kosten noch für andere Projekte und Kosten einer Institution verwendet werden.
- Der Preis wird nur vergeben, falls mindestens 3 Arbeiten eingereicht werden, die den erwähnten Anforderungen entsprechen. Der Preis kann auf mehrere Projekte verteilt werden.
- Die Jury der Preisausschreibung setzt sich zusammen aus (1) der Präsidentin/dem Präsidenten des Vorstandes gynécologie suisse SGGG, (2) einem Mitglied des Vorstandes gynécologie suisse SGGG mit speziellem Interesse für humanitäre Aktivitäten und (3) der Präsidentin/dem Präsidenten der AGHA. Die Jurymitglieder dürfen selbst nicht in einem Projekt involviert sein, ansonsten sie von ihren Stellvertretungen vertreten werden müssen.
Anmeldetermin:
30. April 2019
Das vollständig ausgefüllte Online-Formular muss bis am 30. April 2019 eingereicht werden.
> Anmeldeformular